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ANMELDUNGEN

 

Anmeldung für die 5-jährige Höhere Lehranstalt, 3-jährige Fachschule und 1-jährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe.

Logo HLW

Alle notwendigen Infos und Formulare für die Anmeldung findest du hier:

 

Anmeldeinformation

HLW / FW neu ab Schuljahr 2024/25

 

Anmeldeformular HLW 5-jährig

Anmeldeformular FW 3-jährig

Anmeldeformular EFW 1-jährig

 

Aufnahmeinformation 

Elternfragebogen

Gesundheitliche und körperliche Eignung

Notwendige Schritte - das ist zu tun:

  1. Anmeldung zur Eignungsprüfung, die immer am ersten Dienstag im Februar stattfindet: Link auf Forms
  2. Anmeldung für den Schulbesuch über ein Onlineformular: Link auf Forms
  3. Anmeldung zum persönlichen Anmeldegespräch für den Zeitraum der beiden Wochen nach den Semesterferien: Link auf Bookings
  4. Zusendung einer Kopie der Schulnachricht am letzten Tag des ersten Semesters
  5. Vorläufige Schulplatzzusage nach dem Anmeldezeitraum im März
  6. Zusendung des vorläufigen Jahreszeugnisses am Freitag in der vorletzten Schulwoche (Kontrolle der Aufnahmekriterien)
  7. Zusendung des Aufnahmevertrages und weiterer Informationen in der letzten Schulwoche
  8. Rücksendung des Aufnahmevertrages und der geforderten Unterlagen in der ersten Ferienwoche

Aufnahmekriterien

 

Berechtigung zum Übertritt in eine BHS (HLW)

Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende höhere Schule ist, dass

  1. die 4. Klasse der Mittelschule erfolgreich abgeschlossen wurde und
    • die Schülerin bzw. der Schüler in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ beurteilt wurde oder
    • sie bzw. er hat im Leistungsniveau „Standard“ eine Beurteilung, die nicht schlechter als „Gut“ ist, 
    oder
  2. sie bzw. er die PTS auf der 9. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen hat oder
  3. sie bzw. er die 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule erfolgreich abgeschlossen hat oder
  4. sie bzw. er die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule
    erfolgreich abgeschlossen hat.

Berechtigung zum Übertritt in eine BMS (FW)
Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende mittlere Schule ist, dass die Schülerin bzw. der Schüler die 8. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen hat und

  1. eine Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ aufweist oder
  2. die Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als mit „Befriedigend“ erfolgt ist.

Aufnahmsbewerberinnen und Aufnahmsbewerber aus der Mittelschule haben aus jenen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen.

 

Für den Übertritt in die EFW (1jährige Fachschule) ist ein positiver Abschluss der 8. Schulstufe erforderlich.

 

Aufnahmsprüfung
Eine Aufnahmsprüfung in Deutsch, Englisch oder Mathematik (bei Nichterfüllung der gesetzlichen Aufnahmekriterien) findet am Dienstag bzw. Mittwoch in der letzten Schulwoche bei uns statt.

Katholische Privatschule: Regelung Religionsunterricht und Schulgeld

 

Informationen zum Religionsbekenntnis:

An einer katholischen Privatschule sind die Schüler/innen verpflichtet, am Religionsunterricht teilzunehmen. Wir bieten an unserer Schule einen katholischen, evangelisch (A. B.) sowie freikirchlichen Religionsunterricht an. 

 

Der Religionsunterricht anderer gesetzlich anerkannter Religionsgemeinschaften muss grundsätzlich außerhalb der Schule besucht werden. Diesbezüglich braucht es das Gespräch mit der Schulleitung. 

 

Sind Schüler/innen ohne Religionsbekenntnis, müssen sie einen der drei angebotenen Religionsunterrichte als Freigegenstand besuchen.
An einer katholischen Privatschule gibt es keinen Ethikunterricht als Ersatz für den Religionsunterricht.

 

Schulgeld
In Privatschulen muss für den Schulbetrieb (Betriebskosten, Nichtlehrerpersonal usw.) ein Schulgeld bezahlt werden, das der Schulverein sorgsam verwaltet. Das jährliche Schulgeld wird in Form von 10 Monatsraten von September bis Juni über Bankeinzug eingehoben.
Die Höhe des Schulgeldes wird jedes Jahr VPI-indexiert angehoben: Link zu den aktuellen Preisen

 

Ein Antrag auf Schulgeldreduktion bei sozial bedürftigen Familien ist möglich: Link zum Formular
Möglichkeiten für finanzielle Förderungen


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Don Bosco Schulen Vöcklabruck

Verein der Don Bosco Schwestern

für Bildung und Erziehung

 

Linzer Straße 98, 4840 Vöcklabruck

Tel.: +43 7672 24 815-33 Fax: -20

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