
Allgemeine Informationen
Kontakt
Linzer Straße 98, 4840 Vöcklabruck
sekretariat@donboscoschulen.at, +43 7672 248 15 - 33
Sekretariat – Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 7 bis 16:30 Uhr
Mittwoch, Freitag 7 bis 12 Uhr
Tag der offenen Tür:
Freitag 21. Oktober 2022
Informationsabend:
Donnerstag 19. Jänner 2023
Schulgeld (per Abbuchungsauftrag)
- 10 x 137,50 EUR FW, EFW
- 10 x 151,00 EUR HLW
- 10 x 154,50 EUR BAfEP
- 9,00 EUR Regiegeld EFW/FW/FSfEP (inkl. Spindmiete + Schülerausweis)
- 9,20 EUR Regiegeld HLW/BAfEP (inkl. Spindmiete + Schülerausweis)
- BAfEP Abendkolleg 581,00 pro Semester
- BAfEP Zusatzausbildung Horterziehung (int.) pro Semester 162,00 EUR
Auch bei den Klassen mit verkürztem Schuljahr (2. FW Pflichtpraktikum, 3. FW Abschlussklasse, III. HLW und IV. HLW Pflichtpraktikum, V. HLW Maturaklasse, 5. BAfEP Maturaklasse) sind die Zahlungen 10mal pro Schuljahr fällig, da der Gesamtausbildungsbeitrag (z. B. über 5 Jahre) – auf Elternwunsch - gleichmäßig auf 10 Monatszahlungen pro Schuljahr aufgeteilt ist.
Angebote
- Schuljausenbuffet
- Schulrestaurant: dreigängiges Menü 5,95 €; Salatteller (inkl. Suppe und Dessert) 4,05 €
- Kapelle, Bibliothek, Lern- und Aufenthaltsräume
- Kennenlerntage, Orientierungstage, Beratung und Begleitung
Berechtigung zum Übertritt in eine BHS
Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende höhere Schule ist, dass
1. die 4. Klasse der Mittelschule erfolgreich abgeschlossen wurde und
- die Schülerin bzw. der Schüler in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen gemäß dem
Leistungsniveau „Standard AHS“ beurteilt wurde, oder
- sie bzw. er hat im Leistungsniveau „Standard“ eine Beurteilung die nicht schlechter als „Gut“ ist, oder
2. sie bzw. er die PTS auf der 9. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen hat, oder
3. sie bzw. er die 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule erfolgreich abgeschlossen hat, oder
4. sie bzw. er die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule
erfolgreich abgeschlossen hat.
Berechtigung zum Übertritt in eine BMS
Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende mittlere Schule ist, dass die Schülerin bzw. der Schüler die 8. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen hat und
1. eine Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau "Standard AHS" aufweist, oder
2. die Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau "Standard" nicht schlechter als mit "Befriedigend" erfolgt ist.
Aufnahmsbewerberinnen und Aufnahmsbewerber der Mittelschule haben aus jenen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen gemäß Z 1 nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Anmeldung
- Anmeldezeitraum HLW/BAfEP: Mo 27.02. bis Fr 10.03.2023, jeweils Mo bis Fr 13:00 bis 16:00 Uhr
- Es ist eine Terminvereinbarung über das Sekretariat notwendig.
- Nur mehr an einer Schule möglich
- An weiteren Schulen kann Interesse bekundet werden
- Im Rahmen der Anmeldung ist ein Aufnahmegespräch (Aufnahmekandidat/Aufnahmekandidatin + Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter) mit dem Schulleiter/Schulleiterin zu führen
- Mitzubringen sind : Original-Schulnachricht der 8. Schulstufe, Kopie der Schulnachricht und 3 € Unkostenbeitrag (für Rücksendekuvert...)
- Reihung lt. schulautonomen Kriterien nach der Semesterschulnachricht
Aufnahme
- Eignungsprüfung/Aufnahmsprüfung
- Praktische Eignungsprüfung: 07.02.2023 (nur BAfEP) Ablauf und Anforderung siehe BAfEP-Aufnahme
- Evtl. Aufnahmsprüfung D,M,E: 04.07.2023, 7:45 Uhr
- Endgültige Aufnahme: Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens und Einsendung der Schulerfolgsbestätigung erhalten die aufgenommenen Schüler und Schülerinnen den Aufnahmevertrag zugesandt.
- Mit Rücksendung des unterzeichneten Aufnahmevertrags und des Original-Abschlusszeugnisses bis Di
14.07.2023 (bei AHS: Abgangsklausel) wird die Aufnahme rechtskräftig. - Schulbeginn: Abgabe von Geburtsurkunde, Taufbestätigung und Staatsbürgerschaftsnachweis