ANMELDUNGEN
Anmeldung für die 5-jährige Höhere Lehranstalt, 3-jährige Fachschule und 1-jährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe.
Anmeldung für die 5-jährige Höhere Lehranstalt, 3-jährige Fachschule und 1-jährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe.
Alle notwendigen Infos und Formulare für die Anmeldung findest du hier:
HLW / FW neu ab Schuljahr 2024/25
Aufnahmekriterien
Berechtigung zum Übertritt in eine BHS (HLW)
Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende höhere Schule ist, dass
Berechtigung zum Übertritt in eine BMS (FW)
Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende mittlere Schule ist, dass die Schülerin bzw. der Schüler die 8. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen hat und
Aufnahmsbewerberinnen und Aufnahmsbewerber aus der Mittelschule haben aus jenen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Für den Übertritt in die EFW (1jährige Fachschule) ist ein positiver Abschluss der 8. Schulstufe erforderlich.
Aufnahmsprüfung
Eine Aufnahmsprüfung in Deutsch, Englisch oder Mathematik (bei Nichterfüllung der gesetzlichen Aufnahmekriterien) findet am Dienstag bzw. Mittwoch in der letzten Schulwoche bei uns statt.
Katholische Privatschule: Regelung Religionsunterricht und Schulgeld
Informationen zum Religionsbekenntnis:
An einer katholischen Privatschule sind die Schüler/innen verpflichtet, am Religionsunterricht teilzunehmen. Wir bieten an unserer Schule einen katholischen, evangelisch (A. B.) sowie freikirchlichen Religionsunterricht an.
Der Religionsunterricht anderer gesetzlich anerkannter Religionsgemeinschaften muss grundsätzlich außerhalb der Schule besucht werden. Diesbezüglich braucht es das Gespräch mit der Schulleitung.
Sind Schüler/innen ohne Religionsbekenntnis, müssen sie einen der drei angebotenen Religionsunterrichte als Freigegenstand besuchen.
An einer katholischen Privatschule gibt es keinen Ethikunterricht als Ersatz für den Religionsunterricht.
Schulgeld
In Privatschulen muss für den Schulbetrieb (Betriebskosten, Nichtlehrerpersonal usw.) ein Schulgeld bezahlt werden, das der Schulverein sorgsam verwaltet. Das jährliche Schulgeld wird in Form von 10 Monatsraten von September bis Juni über Bankeinzug eingehoben.
Die Höhe des Schulgeldes wird jedes Jahr VPI-indexiert angehoben: Link zu den aktuellen Preisen
Ein Antrag auf Schulgeldreduktion bei sozial bedürftigen Familien ist möglich: Link zum Formular
Möglichkeiten für finanzielle Förderungen