
Fachschule für Pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik
Der Beruf der Kindergartenpädagogin/des Kindergartenpädagogen hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Der Anteil der Absolvent/innen, die in den Beruf einsteigen, ist seit Jahren sehr hoch (liegt bei 50 – 60 %). Der Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen ist eine gesellschaftspolitische Forderung und bedingt, dass zunehmend gut qualifiziertes Personal für Krippen, Krabbelstuben, Kindergärten und Horte gesucht wird, sowohl als Fachkräfte als auch als Hilfskräfte.
Auf die Pädagog/innen kommen immer mehr Herausforderungen zu. Deshalb ist es wichtig, dass sie bei ihrer Arbeit höchst qualifiziert durch Assistent/innen unterstützt werden. Dem trägt die neue 3-jährige Ausbildung für pädagogische Assistenzberufe Rechnung. Eine Diversifizierung des pädagogischen Personals ist mit dieser Ausbildung möglich und steigert die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen.
Diese pädagogischen Assistent/innen sollen nicht die gruppenführenden Pädagog/innen ersetzen, sondern diese bei der Umsetzung der Bildungsarbeit pädagogisch kompetent unterstützen. Der Lehrplan für diese 3-jährige Ausbildung umfasst die pädagogisch–didaktischen, praktischen, allgemeinbildenden und musisch–kreativen Ausbildungsschwerpunkte, die den Absolvent/innen dieser Schulform eine fundierte Ausübung ihrer Tätigkeit im elementarpädagogischen Bereich ermöglichen.
- Dauer der Ausbildung: 3 Jahre
- Abschluss durch Abschlussprüfung
- Berufsbezeichnung: Pädagogische Assistentin
Stundentafel: siehe Downloads
Abschlussprüfung
Der Abschluss dieser Ausbildung ermöglicht
- den direkten Einstieg in den Beruf in einem Kindergarten oder in einer Krabbelstube: als Pädagogische/r Assistent/in
- den weiteren Schulbesuch in einem Aufbaulehrgang zur Erlangung einer Reife- und Diplomprüfung (Studienberechtigung + Befähigung zu gruppenführenden PädagogInnen),
- die Ablegung einer Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung und damit die Studienberechtigung (verbunden mit der Berechtigung ein Kolleg für Elementarpädagogik zu besuchen und damit die Befähigung zur/zum gruppenführenden Pädagogin/ Pädagogen zu erlangen)
- Absolvierung weiterer Ausbildungen im Sozialbereich
Aufnahmekriterien
- Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe
- Bei Mittelschulen: in allen leistungsdifferenzierten Gegenständen Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei „Standard“ nicht schlechter als „Befriedigend“.
- Eignungsprüfung
Der praktische Teil der Eignungsprüfung dient der Feststellung der geistigen, körperlichen und künstlerischen Eignung für die FSfEP.
weitere Infos zur Eignungsprüfung: siehe Downloads