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Fachschule für wirtschaftliche Berufe (FW)

BILDUNGSZIEL

Die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe dient dem Erwerb einer erweiterten Allgemeinbildung und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von Berufen in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Bereich des Dienstleistungssektors), Verwaltung – auch im Sozial- und Gesundheitsbereich – Hotellerie sowie Gastronomie und Ernährung befähigen. Dazu dienen auch bis zu fünf Berufs(bildungs)orientierung-Tage/Jahr (§13b SchUG). 


BERUFLICHE MÖGLICHKEITEN

Tätigkeitsfelder, die für den Inhaber/die Inhaberin des Abschlusszeugnisses zugänglich sind: Mitarbeiter/in oder Unternehmer/in(*) in Tätigkeitsfeldern in verschiedenen Zweigen der Wirtschaft, der Verwaltung, der Gastronomie und der Ernährung auf mittlerer kaufmännischer und administrativer Ebene.

(*) § 8 Unternehmerprüfungsordnung: Entfall der Unternehmerprüfung für Absolvent/-inn/en der FW 

§ 34a Berufsausbildungsgesetz (BAG) legt hinsichtlich der in der Bestimmung genannten Rechtsgebiete bei erfolgreichem Abschluss einer berufsbildenden (mind. dreijährigen) mittleren oder höheren Schule dieselben Rechtswirkungen wie bei Ablegung der Lehrabschlussprüfung in einem facheinschlägigen Lehrberuf fest:

"Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechtes einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechtes gilt das Prüfungszeugnis, mit dem der erfolgreiche Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule, einer mindestens dreijährigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschule, einer berufsbildenden höheren Schule oder deren Sonderformen einschließlich der Schulversuche nachgewiesen wird, zumindest als Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung."

Die Absolvierung der FW ist daher lt. § 34a BAG mit folgenden Lehrabschlüssen gleichwertig:

  • Restaurantfachmann/frau
  • Bürokaufmann/frau

Auszug aus dem Erlass des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend an die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern (28. Febr. 2013):

"Aus Wortlaut und Intention dieser Regelung ergibt sich somit die rechtliche Wirkung, dass die Vereinbarung einer (Rest)Lehrzeit für Absolventen einer der genannten berufsbildenden Schulen in einem in den Ausbildungsinhalten gleichartigen Lehrberuf nicht zulässig ist."

"Die Lehrlingsstellen haben daher im Falle der Anmeldung eines Lehrvertrages mit einem Absolventen einer der in der Liste angeführten Schulen über einen entsprechenden Lehrberuf die Eintragung des Lehrvertrages gemäß § 20 Abs. 3 lit. a BAG zu verweigern."


ZUGANG ZUR NÄCHSTEN AUSBILDUNGSSTUFE

Zugang zur Berufsreifeprüfung bzw. zu einem Aufbaulehrgang. Zugang zum Fachhochschulstudium, wobei jedoch Zusatzprüfungen abzulegen sind, wenn es das Ausbildungsziel des betreffenden Studienganges erfordert.

Zugang zu Gesundheits- und Krankenpflegeschulen (§ 54 Abs. 1 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz BGB. I Nr. 108/1997, Schulen für Sozialbetreuungsberufe, Lehrgänge für Sozialberufe (Ordinationsgehilfe/-gehilfin).

<Damit ist die FW (auch weiterhin) die optimale Vorbildung für das Berufsfeld "Krankenschwester", wo in Zukunft die Pflege(fach)assistenz die "klassische Diplomkrankenschwester" ersetzen wird.>

 

Stundentafel

Pflichtgegenstände 1 2 3
Religion 2 2 2
Allgemeinbildung, Sprache und Kreativität:      
Deutsch 3 3 3
Englisch 3 3 3
Geschichte und politische Bildung 0 2 2
Naturwissenschaften 2 2 2
Psychologie 0 0 2
Musik, Bildnerische Erziehung und
kreativer Ausdruck
2 2 2
Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge:      
Volkswirtschaft und Wirtschaftsgeografie 2 2 0
Betriebswirtschaft 1 2 2
Rechnungswesen und wirtschaftliches Rechnen 3 3 3
Recht 0 0 2
Officemanagement und angewandte
Informatik
3 2 2
Gesundheit und Soziales (X) 0 3 3
Ernährung, Gastronomie und Hotellerie:      
Ernährung 0 3 0
Küchen- und Restaurantmanagement (X) 5 5 5
Betriebsorganisation (mit Übungen) 1 1 0
Wirtschaftswerkstatt 0 0 3
Bewegung und Sport 2 2 1
Verbindliche Übung: Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation 2 0 0
Gesamtstundenzahl 31 37 37

Schulautonome Vertiefung (X)

SCHULAUTONOME VERTIEFUNG
Gesundheit und Soziales

Freigegenstandsbereich

Freigegenstände / unverbindliche Übungen      
Soziales Lernen      
Chorgesang      

Pflichtpraktikum
Mindestens 8 Wochen zwischen der 2. und 3. Klasse

Fakultatives Praktikum
4 Wochen

Gesundheit und Soziales (schulautonome Vertiefung FW)

Mikrobiologie
Ursachen von Krankheiten: Viren, Bakterien, Pilze, Protozoen, Würmer

Hygiene / Entstehung von Krankheiten
Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit (Umwelthygiene, Arbeitshygiene, Sexualhygiene, Psychohygiene)

Biologische Grundlagen / Pflegemaßnahmen
Säuglings-, Kranken- und Altenpflege

Gesundheitstraining
Erste Hilfe, Störungen im Haltungs- und Bewegungsapparat, Gesunderhaltung durch Sport, mentale Motivation, Leistungsphysiologie

Sanitätsrecht
Organisation des Gesundheitswesens, Krankenpflege-, Krankenanstalten-, Tuberkulose-, Lebensmittel-, Epidemie-, Gesundheitsschutz-, Gift-, Suchtgiftgesetz etc.; gesetzliche Bestimmungen über Schutzimpfungen; Kurorte und Heilvorkommen

Soziale Verwaltung
Sozialrecht, Arbeitsrecht, Institutionen und Verwaltung des Gesundheits- und Sozialwesens, Wohlfahrtspflege (soziale und volkswirschaftliche Aspekte), Sozialmedizin (Aufgaben der Sanitätsbehörde, öffentliche Gesundheitsvorsorge)

Sozialpsychologie
Individuum und Gesellschaft, Kommunikationstraining (Meinungsbildung, Rollenverhalten, Motivation und Menschenführung, Gesprächsführung, Gruppenphänomene), Sozialisationsprozess und Sozialisationsinstanzen, Auseinandersetzung mit Normen und Werten, Verhaltensauffälligkeiten

Partnerschule der oög

Wir sind offizielle Partnerschule der Gesundheits- und Krankenpflegeschule des Klinikum Salzkammergut. Die 3-jährige Fachschule bereitet unsere Schülerinnen und Schüler für eine Ausbildung im Gesundheits- und Krankenpflegebereich optimal vor.

partnerschule 

 

Abschlussprüfung

Abschlussarbeit
Themenbearbeitung erfolgt im Team – Präsentation

Klausurarbeiten
Schriftliche Klausuren (dreistündig): Deutsch, Rechnungswesen
Praktische Klausuren: Küche (fünfstündig), Service (dreieinhalbstündig)

Mündliche Prüfungen: Englisch, Fachkolloquium